Schwerbehindertenvertretung
Die SBV "fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle, vertritt ihre Interessen in dem Betrieb oder der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite" (SGB IX, § 95).
Sie ist vom Dienstgeber in den Schwerbehinderte betreffenden Angelegenheiten rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung zu hören.
Die SBV ist nicht Teil der Mitarbeitervertretung (MAV), sondern eine eigenständige Institution, die von den schwerbehinderten/gleichgestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf vier Jahre gewählt wird. Sie arbeitet eng mit der MAV zusammen und hat das Recht, an jeder MAV-Sitzung und am Jahresgespräch mit der Verbandsleitung teilzunehmen.