Die Mitarbeitervertretung hat die Aufgabe, die dienstlichen Belange und Interessen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gegenüber dem Dienstgeber zu vertreten.
Nach dem Selbstverständnis des Dienstes der Kirche ist die MAV und der Dienstgeber verpflichtet, vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und sich gegenseitig zu unterstützen.