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Der Verband Satzung

Gremien

Der Caritasverband Wiesbaden-Rheingau-Taunus e.V. ist ein eingetragener Verein. Unsere Satzung legt fest, durch welche Gremien mit welchen Aufgaben unser Verband gesteuert wird.

Die Gremien des Verbandes sind

  • die Mitgliederversammlung
  • der Caritasaufsichtsrat
  • der Vorstand

Vorstand

Der Vorstand besteht aus bis zu drei Personen, die vom Caritasaufsichtsrat gewählt und vom Bischof von Limburg für die Dauer der Amtszeit bestellt werden. Die Abberufung erfolgt durch den Bischof im Einvernehmen mit dem Caritasaufsichtsrat. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, bestimmt der Caritasaufsichtsrat im Einvernehmen mit dem Bischof eines der Vorstandsmitglieder zur Sprecherin/zum Sprecher.

Der Vorstand leitet den Verband auf Grundlage der von den Verbandsorganen bestimmten Entscheidungen und Ordnungen in Übereinstimmung mit kirchlichen und staatlichen Vorschriften und der Verbandssatzung in eigener Verantwortung. Er führt die laufenden Geschäfte und ist für die Ausführung der Beschlüsse der Verbandsorgane verantwortlich.

Die Aufgaben des Vorstands sind insbesondere:

  • Die Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Caritasaufsichtsrats
  • Die Vorlage der Jahresberichte sowie des Jahresabschlusses bei der Mitgliederversammlung
  • Die Wahl eines Mitgliedes für den Caritasaufsichtsrat des Caritasverbands für die Diözese Limburg

Caritasaufsichtsrat

Der Caritasaufsichtsrat besteht aus mindestens fünf, höchstens neun Mitgliedern. Der Stadtdekan der Stadt Wiesbaden übernimmt das Amt des Vorsitzenden des Caritasaufsichtsrats, die Stellvertreterin/der Stellvertreter wählt der Caritasaufsichtsrat für die Dauer der Amtszeit aus seiner Mitte. Die Mitglieder des Caritasaufsichtsrats werden von der Mitgliederversammlung für eine Gesamtwahlperiode von vier Jahren gewählt. Eine zweimalige Wiederwahl ist möglich.

Die Aufgaben des Caritasaufsichtsrats sind unter anderem:

  • Beratung und Entscheidung über verbandliche, politische und fachliche Fragen von grundsätzlicher oder besonderer Bedeutung
  • Beratung des Vorstands bei seiner Arbeit, Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands
  • Aufsicht und Kontrolle über die Arbeit des Vorstands
  • Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands
  • Wahl und Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers und Entgegennahme des Prüfberichts
  • Genehmigung des Wirtschaftsplans
  • Erstellen eines Jahresberichts für die Mitgliederversammlung
  • Empfehlung für die Entlastung des Vorstands durch die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung

Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Sie ist das oberste Organ des Verbands.

Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind unter anderem:

  • Beratung und Entscheidung der Grundfragen der Caritas
  • Wahl der Mitglieder des Caritasaufsichtsrats
  • Wahl der zu wählenden Vertreter für die Vertreterversammlung/Delegiertenversammlung des Caritasverbandes für die Diözese Limburg
  • Entgegennahme der Jahresberichte des Vorstandes und des Caritasaufsichtsrates

Genauere Informationen können Sie der Satzung entnehmen, die Sie weiter unten auf dieser Seite herunterladen können.

  • Kontakt
  • Adresse
Portraitfoto von Sabrina Katharina John
Sabrina Katharina John
Vorstandsreferentin
+49 611 174-135
+49 611 174-135
vorstand@(BITTE ENTFERNEN)caritas-wirt.de
Caritasverband Wiesbaden-Rheingau-Taunus e.V.
Friedrichstraße 26-28
65185 Wiesbaden

Weitere Informationen zum Thema

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