Der Caritasaufsichtsrat wird von der Mitgliederversammlung für vier Jahre gewählt. Er besteht aus mindestens fünf und höchstens neun Mitgliedern. Der Aufsichtsrat beaufsichtigt den Vorstand, genehmigt den Wirtschaftsplan, berät und entscheidet über verbandliche, politische und fachliche Fragen, u.v.m.