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Pressemitteilung

Verlängerung der Förderung für Umschüler in der Altenpflege trat in Kraft

Unbemerkt von der Öffentlichkeit trat am 11. März 2016 eine Regelung in Kraft, die die bisherige Förderung des dritten Ausbildungs-jahres in der Altenpflegeumschulung bis zum 31. Dezember 2017 verlängert.

Erschienen am:

21.04.2016

Herausgeber:
Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e. V. (VKAD)
Karlstraße 40
79104 Freiburg
+49 761 200-459
+49 761 200-710
+49 761 200-459
+49 761 200-710
+49 761 200-710
vkad@(BITTE ENTFERNEN)caritas.de
http://www.vkad.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Unterrichtssituation Pflegeausbidlung am Flipchart

 „Es ist gut, dass so die vollständige Finanzierung der Ausbildungskosten bei Umschulungsmaßnahmen erhalten bleibt.“ freut sich Andreas Leimpek-Mohler, Geschäftsführer des Verbandes katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD).
Im Rahmen der im Jahr 2013 von Bund, Ländern und Verbänden gestarteten „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive“ wurden zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht um dem wachsenden Fachkräftemangel in der Altenpflege entgegenzuwirken. Eine der Aktivitäten seitens der Politik bestand in der befristeten Wiedereinführung der dreijährigen Umschulungsförderung.
§ 131 b Satz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - sah demnach eine Förderung des letzten Jahres der Altenpflegeumschulung bis zum 31. März 2016 vor. In der Folge verdoppelte sich die Zahl der Umschulungseintritte innerhalb eines Jahres sogar fast.
Mit dem Auslaufen dieser Förderung bestand für die Umschülerinnen und Umschüler die Gefahr einer Finanzierungslücke.  Denn, vielen interessierten Menschen ist ein Einstieg in das Berufsfeld der Altenhilfe nur möglich, wenn sie eine Vollfinanzierung ihrer Umschulung über den gesamten dreijährigen Zeitraum hinweg erhalten. Die Verlängerung der Förderung bis zum
31. Dezember 2017 gibt den hoch motivierten Umschülern und Umschülerinnen die dringend erforderliche Sicherheit.
Mit der jetzt beschlossenen Änderung ist die Politik  dem im Koalitionsvertrag beschriebenen Ziel, der vollständigen Finanzierung der Ausbildungskosten bei Umschulungsmaßnahmen, näher gekommen.
Der VKAD ruft die Verantwortlichen nun dazu auf, die letzten Schritte zu  unternehmen, um mit Inkrafttreten des neuen  Pflegeberufsgesetzes auch eine verbindliche und langfristige Regelung zu schaffen.
Gleichzeitig appelliert der VKAD dringend an alle Akteure, auf der Basis der erreichten Fortschritte die richtigen Weichen für die Zukunft der gemeinsamen Pflegeausbildung zu stellen.

Autor/in:

  • Annett Enge-Müller
Quelle: vkad.de
  • Ansprechperson
Anne Helmer
Anne Helmer
stellvertretende Geschäftsführerin
+49 761 200 460
+49 761 200 460
Anne.Helmer@(BITTE ENTFERNEN)caritas.de

Weitere Informationen zum Thema

Links

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 11, ausgegeben zu Bonn am 10. März 2016

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Verlängerung der Förderung für Umschüler in der Altenpflege trat in Kraft

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