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Fachthema Resettlement

Schutz für besonders verletzliche Flüchtlinge

Die Innenminister der Länder und des Bundes haben sich im Dezember 2012 zum ersten Mal für eine permanente Beteiligung Deutschlands an der Aufnahme und Neuansiedlung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge aus Drittstaaten (Resettlement) ausgesprochen. In den nächsten drei Jahren sollen jährlich 300 Flüchtlinge aufgenommen werden.

Seit längerer Zeit wird auf nationaler Ebene und auf Ebene der Europäischen Union ein Resettlementprogramm diskutiert. Während sich Deutschland immer wieder bereit erklärt, ad-hoc Flüchtlinge aus einem Erstaufnahmestaat aufzunehmen, hatte die deutsche Regierung in der Vergangenheit heftige Bedenken, sich mit einer festen jährlichen Quote an dem institutionalisieren Resettlementverfahren des Flüchtlingshilfswerkes der Vereinten Nationen (UNHCR) zu beteiligen.

Der Deutsche Caritasverband begrüßt die Entscheidung der Innenminister. Er setzt sich für die Teilnahme Deutschlands an einer regelmäßigen institutionalisierten Neuansiedlung von Flüchtlingen nach den Standards des UNHCR im Rahmen eines gemeinsamen europäischen Resettlementprogramms ein.

Zentral sind aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes folgende Elemente:

  • Resettlement als zusätzliches Element
    Der Deutsche Caritasverband versteht Resettlement als zusätzliches Element, das keinen Ersatz für das reguläre Asylverfahren darstellen kann.
  • Humanitäre Kriterien für die Auswahl
    Zur Auswahl der Flüchtlinge müssen humanitäre Kriterien angewendet werden.
  • Die aufgenommenen Flüchtlinge brauchen entsprechenden Aufenthaltsstatus
    Da die ausgewählten Personen im Erstaufnahmestaat bereits als Flüchtlinge anerkannt wurden, sollten sie in Deutschland einen Aufenthaltsstatus als Flüchtling mit allen in der Genfer Flüchtlingskonvention garantierten Rechten erhalten.
  • Jährliche oder mehrjährige Kontingente
    Wünschenswert wäre eine Beteiligung Deutschlands an dem gemeinsamen Europäischen Resettlementprogramm mit jährlichen oder mehrjährigen Kontingenten von Flüchtlingen. Dies schafft Planbarkeit sowohl für die Betroffenen, den UNHCR wie auch die Verwaltung und die Verbände. Jenseits eines solchen Kontingents müsste in besonderen Bedarfssituationen eine Erweiterung der Aufnahmezahlen möglich sein.
  • Unterstützung der Erstaufnahmeländer
    Neben der Neuansiedlung von Flüchtlingen müssen die Erstaufnahmeländer bei der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen in geeigneter Weise unterstützt werden.

Autor/in:

  • Tobias Mohr
Quelle: caritas.de

Weitere Informationen zum Thema

Links

Stellungnahme

Position zum Resettlement von besonders verletzlichen Flüchtlingen

Pressemitteilung Bleiberecht

Caritas fordert Ende der Kettenduldungen

Downloads

PDF | 40,3 KB

Position des Deutschen Caritasverbandes zum Thema Resettlement

Der Deutsche Caritasverband setzt sich für die Teilnahme Deutschlands an einer regelmäßigen institutionalisierten Neuansiedlung von Flüchtlingen nach den Standards des UNHCR im Rahmen eines gemeinsamen europäischen Resettlementprogramms ein. Ein solches Resettlementprogramm versteht der Deutsche Caritasverband als zusätzliches Element, das keinen Ersatz für das reguläre Asylverfahren darstellen kann.
PDF | 108,3 KB

Eckpunktepapier zur Position des Deutschen Caritasverbandes zum Thema Resettlement

Hintergründe zum Resettlement nach den Standards des UNHCR. Beschreibung der bisherigen Flüchtlingsaufnahme aus dem Ausland durch Deutschland, Schilderung der aktuellen politischen Entwicklungen sowie eine Bewertung der Neuansiedlung besonders vulnerabler Flüchtlinge durch den Deutschen Caritasverband.
PDF | 166,9 KB

Die humanitäre Aufnahme irakischer Flüchtlinge aus Syrien und Jordanien

In der Dokumentation geht es um den Beitrag, den die Verbände der BAGFW in Form von Beratung und Betreuung den in 2009 und 2010 in Deutschland neuangesiedelten irakischen Flüchtlingen geleistet haben. Die Verbände starteten dazu eine Umfrage in ihren Gliederungen zu den im Rahmen der humanitären Aufnahme gewonnenen praktischen Erfahrungen. Daraus ziehen sie Schlussfolgerungen für die weitere Aufnahme und Neuansiedlung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge aus Drittstaaten (Resettlement).
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