Die
Fachambulanz für Suchtkranke wurde im Jahr 1975 vom Caritasverband
Wiesbaden-Rheingau-Taunus e.V. gegründet. Die Angebote der Fachambulanz richten
sich heute vorwiegend an erwachsene Menschen, deren Umgang mit Alkohol, dem
Glücksspiel oder Medikamenten problematisch ist sowie deren Angehörige und
Personen aus dem sozialen Umfeld.
Im Jahr
2009 hatten insgesamt 773 Personen Kontakt mit der Fachambulanz. Die Anzahl der
Personen, die ein einmaliges Gespräch nutzten hat sich im Vergleich zum Vorjahr
um 42 Personen auf 196 reduziert. Dafür haben 45 Personen mehr als im Vorjahr,
insgesamt 577 Personen, mindestens zwei Beratungskontakte in Anspruch genommen.
541 davon kamen wegen ihrer eigenen Suchtproblematik, 36 Personen kamen als
Angehörige. Der Anstieg könnte mit der
zweitweisen
Verringerung der Wartezeiten auf den zweiten Beratungstermin zusammen hängen.
„Bei den Klienten bleibt die höhere Anfangsmotivation bestehen“, sagt Maria
Jox-Doppler
, Einrichtungsleiterin der Fachambulanz. „Je
länger die Wartezeiten werden, desto höher ist die Gefahr, dass diese
Motivation schwindet.“
Mit 79,7%
(460 Personen) blieben auch 2009 die Klienten mit Alkoholproblematik die größte
Gruppe. Im Bereich des pathologischen Glücksspiels hält die steigende Tendenz
an. 2009 hatten 16,8% (76 Personen), der Klienten eine Glücksspielproblematik;
hinzu kommen
21 Angehörige (2008 - 14,1%; 2007 - 10,3%; 2006
- 5,3%).
Die
Angebote der Fachambulanz gliedern sich in die zwei Bereiche Beratung/Behandlung
und Betreutes Wohnen. I
m Bereich Beratung wurden 53,7% der Gesamtleistung
der Fachambulanz erbracht, 46,3% im Bereich Behandlung. Das Angebot fächert
sich im Bereich Beratung auf in die offene Sprechstunde, feste Erstgesprächstermine,
Sprechstunden in der Teestube der Diakonie, der Klinik Eichberg und der
Dr.-Horst-Schmidt-Kliniken
, Einzel-, Paar- und Familiengespräche,
Online/E-Mailberatung sowie Gruppenarbeit. Insbesondere die Gruppenarbeit hat
sich in der Arbeit mit suchtkranken Menschen sehr bewährt, sodass die Teilnahme
an einer der Informations- und Motivationsgruppe verpflichtend ist sofern keine
wichtigen Gründe (z.B. Sprachprobleme) dagegen sprechen. „In diesen Gruppen
findet neben der Information über Suchtmittel und Suchtprozesse die Auseinandersetzung
mit der eigenen Lebenssituation sowie eine Standortbestimmung statt, die die
Grundlage für die Auswahl der weiterführenden Hilfemaßnahmen ist“, erklärt
Maria
Jox-Doppler
. „Unsere Klienten erlangen eine
Selbsterkenntnis, die einfacher in der Auseinandersetzung mit anderen
Betroffenen zu erreichen ist als allein in der Auseinandersetzung mit einem
Suchttherapeuten.“
Im Jahr 2009 wurden 60 Klienten (acht mehr als im
Vorjahr) in stationäre Rehabilitationsmaßnahmen weitervermittelt. Angestiegen
ist auch die Nachfrage nach ambulanter Rehabilitation um 17 auf 113 Teilnehmer,
sodass im letzten Jahr die vierte Therapiegruppe installiert wurde. Die Gruppentreffen
finden einmal wöchentlich jeweils 100 Minuten statt. Hinzu kommen themenzentrierte
Gruppentreffen wie Rückfallprävention, Sinneswahrnehmung, Entspannungsverfahren,
„Meine Suchtgeschichte“ und medizinische Informationen zu Folgeerkrankungen bei
Abhängigkeit und Missbrauch. Auffällig ist, dass die Anzahl der ambulanten
Rehabilitationsmaßnahmen nach einer stationären Behandlung sich lediglich um
11,4% (von 70 Klienten auf 78) erhöht haben, während sich die Anzahl der
Klienten in primären Rehabilitationsmaßnahmen (ohne vorherigen stationären
Aufenthalt) um 34,6% auf 35 Klienten (im Vorjahr 26) erhöhten.
Im Bereich Betreutes Wohnen standen im Jahr 2009 30
Plätze für alkohol- und medikamentenabhängige Suchtkranke zur Verfügung. Das
Betreute Wohnen ist eine besonders intensive Betreuungsform für suchtkranke
Menschen, die in ihrer unmittelbaren häuslichen Umgebung Hilfestellungen bei
der Stabilisierung bereits erreichter Abstinenz oder zur Erlangung von Abstinenz
erfahren. Dies geschieht in Form eines individuell mit dem Klienten
abgestimmten Hilfeplanes, der von der Hilfeplankonferenz der Landeshauptstadt
Wiesbaden genehmigt werden muss.
Im Rahmen
der wissenschaftlichen Begleitung des Caritas-Suchthilfeverbundes Hessen wurde
im Jahr 2009 eine Klientenbefragung durchgeführt. In einem Zeitraum von zwei
Wochen wurden alle Besucher gebeten einen Bogen mit 22 Fragen auszufüllen, die
verschiedene Aspekte des Angebotes der FAS betrafen. In den 112 ausgewerteten
Fragebögen wurde die telefonische Erreichbarkeit von 89,7% mit sehr zufrieden
bis zufrieden, die verkehrstechnische Erreichbarkeit von 87,7 % als sehr
zufrieden bis zufrieden und die Öffnungszeiten von 89,8% der Besucher als sehr
zufrieden bis zufrieden bewertet. Die Zufriedenheit mit der Fachambulanz insgesamt
erreicht einen Wert von 94,4% mit sehr zufrieden bis zufrieden. Alle Personen
würden die FAS weiterempfehlen.
Das Pathologische Glücksspiel bildet im Bereich
Beratung und Behandlung einen besonderen Arbeitsschwerpunkt der Fachambulanz,
der seit 2007 durch die LH Wiesbaden finanziell unterstützt wird.
Auf der Grundlage
des Hessischen Glücksspielgesetzes wurden 2008 hessenweit flächendeckend in
Abstimmung mit dem Sozialministerium und der Hessischen Landesstelle für
Suchtfragen 15 Fachberatungsstellen für Glücksspielsucht-Prävention und
-Beratung installiert. Die Finanzierung erfolgt durch das Land Hessen und ist
als Modellprojekt für 4 Jahre bis Ende 2011 konzipiert. Für Wiesbaden und den
Rheingau-Taunus-Kreis steht eine 100% Personalstelle zur Verfügung. Diese
Personalkapazität ist mit jeweils 50% bei der Fachambulanz für Suchtkranke und
dem Suchthilfezentrum angegliedert. Die Mitarbeiterin der FAS ist vorrangig für
Erwachsene und das Stadtgebiet Wiesbaden zuständig.
Bereits seit 1993 ist die Fachambulanz für Suchtkranke durch die Deutsche Rentenversicherung Bund als Träger für die medizinische Rehabilitation im Bereich legale Suchtmittel anerkannt. Seit kurzem liegt als dritte Einrichtung in Hessen auch die Anerkennung als Fachstelle für ambulante Rehabilitation bei Glücksspielsucht vor. Für die Anerkennung verlangt die Deutsche Rentenversicherung Bund eine detallierte wissenschaftliche Konzeption für die Rehabilitation bei Glücksspielsucht. Zudem müssen Mitarbeiter über eine anerkannte suchttherapeutische Ausbildung sowie eine Zusatzqualifikation im Bereich Glücksspielsucht verfügen. Die Fachambulanz der Caritas kann ihren Klienten damit in Wiesbaden bei entsprechender Indikation auch eine therapeutische Behandlung im Rahmen der ambulanten Rehabilitation im Bereich Glücksspielsucht anbieten. Erfüllen die Klienten die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, werden die Kosten von der Deutschen Rentenversicherung Bund übernommen. Die Anerkennung durch die Deutsche Rentenversicherung Hessen liegt bereits seit 2008 vor.