Die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937 vom 23.10.2019, kurz: Whistleblower-Richtlinie, ist bereits am 17.12.2021 abgelaufen, ohne dass bisher in der Bundesrepublik Deutschland eine entsprechende gesetzliche Regelung offiziell eingeführt worden ist.
Wir haben uns beim Caritasverband und seinen beiden Tochtergesellschaften entschlossen vorausschauend zu planen und das Hinweisgebersystem, basierend auf der EU-Richtlinie, ab dem 01. Juni 2022 umzusetzen.
Die EU-Richtlinie, und bald hoffentlich auch der Gesetzesentwurf, enthalten im Wesentlichen folgende inhaltliche Regelungen:
- Schaffung einer internen sowie externen Meldestellen;
- Uneingeschränkter Zugang für alle Beschäftigten und Zugang von externen Hinweisgebern über unsere Webseiten;
- Betreuung der Hinweise durch unabhängige und qualifizierte Personen;
- Dokumentation der eingehenden Meldungen;
- Schutz der Vertraulichkeit und Anonymität sowie Beachtung des Datenschutzes;
- Eingangsbestätigung innerhalb von sieben Tagen;
- Innerhalb von drei Monaten: Mitteilung der ergriffenen (Folge-)Maßnahmen.
Interne und externe Meldestellen müssen naturgemäß vertraulich arbeiten. Sie sind vor Zugriffen des Arbeitgebers geschützt. Sie sind unabhängig und es muss sichergestellt werden, dass sie keinem Interessenkonflikt unterliegen. Die Meldestellen sind regelmäßig zu schulen.
Daher werden externe Meldestellen auf Bundesebene geschaffen werden, derzeit vorgesehen sind das BMJ, das BAFin und das Bundeskartellamt. Bund und Länder können zusätzliche externe Meldestellen schaffen. Diese externen Meldestellen sind derzeit (noch) nicht offiziell eingerichtet.
Caritas-intern konnten wir eine sehr vertrauenswürdige und unabhängige Person als interne Meldestelle und Ansprechpartner finden, die sowohl telefonisch als auch in Textform, per E-Mail und Briefkasten, erreichbar ist.
Meldeinhalte können nach dem Gesetzesentwurf insbesondere (nicht ausschließlich) sein:
- Verletzung von internen Richtlinien und Schutzkonzepten
- Verstöße gegen Gleichbehandlung / Diskriminierung
- Verstöße gegen Datenschutzrecht
- Korruption / Bestechung / Betrug
- Kartell- / Wettbewerbsverstöße, usw.
Das Verfahren tritt in Kraft mit dem 01.06.2022.
Hinweisgeber können sich wenden an:
hinweis@caritas-wirt.de
Tel.: 0152-22731868
Am Roncalli-Haus (Friedrichstraße 26-28, 65185 Wiesbaden) findet sich außerdem ein für Hinweise installierter Briefkasten.
Sowohl Mailadresse als auch Telefon und Briefkasten sind geschützt. Ausschließlich die unabhängige Person hat Zugriff.