Am 18. Februar hat Generalvikar Wolfgang Rösch ein Schreiben veröffentlicht, dass die Aussetzung der entsprechenden Teile der Grundordnung verkündet. Darin werden alle anderen kirchlichen Rechts- und Anstellungsträger im Bistum Limburg im caritativen und verbandlichen Bereich sowie auf Ebene der Kirchengemeinde aufgerufen, eine ähnliche Selbstverpflichtungserklärung einzugehen.
Der Vorstand des Caritasverbands Wiesbaden-Rheingau-Taunus e.V. und die Geschäftsführer der Caritas Altenwohn- und Pflegegesellschaft mbh und der Caritas Jugendhilfe gGmbH haben daraufhin eine entsprechende Stellungnahme abgegeben, in der sie dem Anliegend des Generalvikars folgen.
Die Stellungnahme im Wortlaut:
Der Vorstand des Caritasverbands Wiesbaden-Rheingau-Taunus e.V. und die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften teilen das Anliegen des Bischofs von Limburg, als katholische Träger der freien Wohlfahrtspflege durch unser Wirken für das Evangelium einzustehen und die Menschenliebe Gottes erfahrbar zu machen. Das ist unser Antrieb und unser Anspruch als Caritas - Katholische Kirche vor Ort.
Der Generalvikar hat am 18.02.2022 mitgeteilt, dass Bischof Georg Bätzing die bis dato rechtlich bindende Grundordnung mit Blick auf die sexuelle Orientierung sowie das Beziehungsleben bzw. den Familienstand (hinsichtlich Artikel 5. Abs. 2 Buchstabe c und d) für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgesetzt hat.
Der Ermutigung des Generalvikars in seinem Schreiben an alle Träger im kirchlichen Bereich, eine selbstverpflichtende Erklärung abzugeben, folgen wir. Dieses Vorgehen ist im Caritasverband Wiesbaden-Rheingau-Taunus e.V. und seiner Töchter bereits Praxis.
Unterzeichner für den Caritasverband Wiesbaden-Rheingau-Taunus e.V.
Maria-Theresia Gräfin von Spee, Vorstandssprecherin
Thomas Witt, Vorstand
Unterzeichner für die Caritas Altenwohn- und Pflegegesellschaft mbH
Moritz Wahl, Geschäftsführer
Unterzeichner für die Caritas Jugendhilfe gGmbH
Andreas Müller, Geschäftsführer
Christoph Scheu, Geschäftsführer