Konkret bedeutet das, dass die sexuelle Orientierung, das Eingehen einer zivilen gleichgeschlechtlichen Ehe oder einer zivilen Wiederheirat bei bestehender kirchenrechtlich gültig geschlossener Erstehe keine arbeitsrechtlichen Sanktionen nach sich ziehen wird. Im Caritasverband und seinen beiden Gesellschaften ist dieses Vorgehen allerdings bereits gängige Praxis.
Die Stellungnahme im Wortlaut
Der Vorstand des Caritasverbands Wiesbaden-Rheingau-Taunus e.V. und die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften teilen das Anliegen des Bischofs von Limburg, als katholische Träger der freien Wohlfahrtspflege durch unser Wirken für das Evangelium einzustehen und die Menschenliebe Gottes erfahrbar zu machen. Das ist unser Antrieb und unser Anspruch als Caritas- Katholische Kirche vor Ort.
Der Generalvikar hat, am 18.02.2022 mitgeteilt, dass Bischof Georg Bätzing die bis dato rechtlich bindende Grundordnung mit Blick auf die sexuelle Orientierung sowie das Beziehungsleben bzw. den Familienstand (hinsichtlich Artikel 5. Abs. 2 Buchstabe c und d) für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgesetzt hat.
Der Ermutigung des Generalvikars in seinem Schreiben an alle Träger im kirchlichen Bereich, eine selbstverpflichtende Erklärung abzugeben, folgen wir. Dieses Vorgehen ist im Caritasverband Wiesbaden-Rheingau-Taunus e.V. und seiner Töchter bereits Praxis.
Unterzeichner für den Caritasverband Wiesbaden-Rheingau-Taunus e.V.
Maria-Theresia Gräfin von Spee, Vorstandssprecherin
Thomas Witt, Vorstand
Unterzeichner für die Caritas Altenwohn- und Pflegegesellschaft mbH
Moritz Wahl, Geschäftsführer
Unterzeichner für die Caritas Jugendhilfe gGmbH
Andreas Müller, Geschäftsführer
Christoph Scheu, Geschäftsführer
Die Erklärung des Bistums Limburg und die Stellungnahme der Caritas finden Sie auch unten als PDF verlinkt.