Im Rahmen einer bundesweiten Aktion der Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft „Arbeit durch Integration“ (IDA) haben heute auch die Maßnahmenteilnehmer/innen in den Arbeitsprojekten Mühltal für eine halbe Stunde symbolisch die Arbeit niedergelegt. Stattdessen haben sie an einer großen Betriebsversammlung für alle Maßnahmenteilnehmer/innen und hauptamtlichen Mitarbeiter/innen, in der über die geplanten Einschnitte in der Arbeitsmarktpolitik sowie die konkreten Auswirkungen auf die Arbeitsprojekte Mühltal informiert wurde, teilgenommen.
Hintergrund der Aktion ist der Plan der Bundesregierung, die öffentlich geförderte Beschäftigung zu reformieren. Durch die geplante Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente sieht die Caritas die Gefahr, dass sinnvolle Beschäftigung für langzeitarbeitslose Menschen eingeschränkt wird. Arbeitsmarktferne Personen haben nicht mehr die Chance, aus eigener Kraft einen Arbeitsplatz zu finden oder über kurzfristige Maßnahmen (Bewerbungstraining, Praktikum o.ä.) den Einstieg in das Berufsleben zu schaffen. Sie bedürfen einer regelmäßigen Beschäftigung, um ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen. Zu der Tätigkeit müssen sie in der Regel angeleitet und zum Teil auch durch eine sozialpädagogische Betreuung sozial stabilisiert werden. Durch die regelmäßige Tätigkeit lernen sie (wieder), ihren Alltag zu strukturieren. Für ihren späteren Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt ist es wichtig, dass die Tätigkeit sinnvoll und arbeitsmarktnah ist. Nur so kann echte Berufserfahrung erworben werden. Auch weitere Qualifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Tätigkeit fördern eine spätere Integration in Arbeit. Eng verknüpft mit der Teilhabe am Arbeitsleben ist auch eine soziale Teilhabe, die die Teilnehmer/innen in der Beschäftigung erfahren. Die Arbeitsmarktferne der Personen, ihr Anleitungs- und Betreuungsbedarf und die Notwendigkeit einer sozialen Stabilisierung erfordern eine öffentliche Förderung dieser Beschäftigungen.
Die sogenannten Arbeitsgelegenheiten sollen im Schwerpunkt folgendermaßen geändert werden:
1. Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse und Wettbewerbsneutralität
Als sog. Arbeitsgelegenheiten werden schon bisher Tätigkeiten öffentlich gefördert, die zusätzlich sind und im öffentlichen Interesse stehen. Die Regierung plant nun, diese Einschränkung durch die Hinzunahme der Verpflichtung zur Wettbewerbsneutralität zu verschärfen. Hierdurch soll die Verdrängung regulärer Beschäftigung vermieden werden. Die Caritas kritisiert, dass Tätigkeiten, die streng zusätzlich sind, damit arbeitsmarktfern sind und daher arbeitsmarktferne Personen nicht für ungeförderte, arbeitsmarktnahe Tätigkeiten qualifizieren. Bereits bisher war es schwer, für Arbeitsgelegenheiten eine Förderung zu erhalten, die in für eine Qualifizierung relevanten Beschäftigungsfeldern angesiedelt sind. Die Gefahr der Verdrängung regulärer Beschäftigung kann nach Ansicht der Caritas besser durch lokale Absprachen der Beteiligten am Arbeitsmarkt (Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Träger etc.) vermieden werden. Die Caritas fordert daher, dass Arbeitsgelegenheiten zukünftig nicht mehr zusätzlich, nicht mehr im öffentlichen Interesse und nicht wettbewerbsneutral sein müssen.
2. Maßnahmenkostenpauschale
Für die Anleitung, Betreuung, sozialpädagogische Begleitung und fachliche Qualifizierung von Maßnahmenteilnehmern/innen erhält der Träger, der die Beschäftigung anbietet, in Wiesbaden eine Maßnahmekostenpauschale in Höhe von bis zu ca. 450 €. Die Höhe der Pauschale richtete sich bislang nach dem spezifischen Betreuungsbedarf. Zukünftig wird sie gedeckelt auf insgesamt 150 € (30 € für Verwaltungsaufwand zzgl. 120 € für Betreuung). Zugleich soll das Förderinstrument nur noch nachrangig und damit für einen arbeitsmarktferneren Personenkreis eingesetzt werden.
Langzeitarbeitslose Menschen mit sehr schweren Vermittlungshemmnissen brauchen für die Integration in den Arbeitsplatz Begleitung, Anleitung und Unterstützung, insbesondere in der ersten Zeit nach der Wiederaufnahme von Arbeit. Die Neuregelung führt dazu, dass mit der gekürzten Pauschale sehr viele Personen mit hohem Betreuungsbedarf (z. B. Suchtkranke) nicht mehr gefördert werden können. Die Caritas fordert daher, die Maßnahmekostenpauschale weiterhin individuell nach dem Förderbedarf zu gewähren. Das würde auch dem Prinzip von mehr Dezentralität und Flexibilität entsprechen, das vom Gesetzgeber angestrebt ist. Eine intensivere und längerfristige Betreuung muss im Rahmen der Förderung ermöglicht und finanziert werden
Besonderheit in Wiesbaden:
Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat ihre Absicht erklärt, die wegfallenden Mittel des Bundes durch ein eigenes Programm zu kompensieren, um den betroffenen Menschen auch weiterhin eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch Arbeit zu ermöglichen und die soziale Infrastruktur der Träger nicht zu zerstören.
3. Förderdauer
Die Förderdauer beträgt künftig 24 Monate innerhalb von fünf Jahren. Die Caritas plädiert für die Möglichkeit einer wiederholten Förderung – im Einzelfall muss das auch über 24 Monate hinaus möglich sein. Nach jeweils zwölf Monaten sollte eine Überprüfung der Beschäftigungsfähigkeit durch den Fallmanager vorgenommen werden.
In den Arbeitsprojekten Mühltal in Trägerschaft des Caritasverbands Wiesbaden-Rheingau-Taunus e.V. werden derzeit 77 Maßnahmenteilnehmer/innen mit dem Ziel der sozialen Qualifizierung sowie der Wiedereingliederung in den 1. Arbeitsmarkt betreut. Qualifizierungen sind möglich in den Bereichen Hauswirtschaft und Garten- und Landschaftsbau/(Naturschutz) sowie bei den Stromsparhelfern für einkommensschwache Haushalte.
Die Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft „Integration durch Arbeit“ (IDA) im Deutschen Caritasverband setzt sich mit ihrer politischen Lobbyarbeit auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene für die Förderung eines integrativen Arbeitsmarktes ein und unterstützt damit eine Forderung der Europäischen Beschäftigungsstrategie. Vor allem benachteiligten Menschen müssen Brücken zur Rückkehr auf den Arbeitsmarkt geschlagen werden. IDA will helfen, die berufliche und soziale Ausgrenzung von (Langzeit-)Arbeitslosen zu überwinden. Von zentraler Bedeutung bei der Umsetzung eines integrativen Arbeitsmarktes ist die Beteiligung von Betroffenen. Die Erfahrungen dieser Experten zum Thema Arbeitslosigkeit fließen in die Arbeit von IDA ein.
Weiterführende Informationen des Deutschen Caritasverbandes:
Ausführliche Stellungnahme zum Gesetz zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vom 20.04.2011
http://www.caritas.de/2340.asp?id=1339&page=1&area=dcv
„Kein Sparen auf Kosten von Langzeitarbeitslosen“ von Dr. Jürgen Marcus
http://blog.zeropoverty.de/kein-sparen-auf-kosten-von-langzeitarbeitslosen/835/