Notfallfonds Energiehilfe
Wer wird durch den Notfallfonds unterstützt?
Die Hilfen sollen Personen und Familien zugutekommen, die durch die steigenden Energiepreise stark belastet sind. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf Personen, die durch das Raster staatlicher Hilfen fallen.
Die Hürden sind geringer als bei der Beantragung staatlicher Hilfen, weil die Einkommensgrenzen höher liegen.
Welche Beträge werden ausgezahlt?
Die Hilfen werden einmalig an Einzelpersonen bzw. für einen Haushalt ausgezahlt.
Einzelpersonen können bis zu 200 Euro erhalten.
Haushaltsgemeinschaften können bis zu 150 Euro pro Haushaltsmitglied erhalten, höchstens jedoch 1.500 Euro je Haushaltsgemeinschaft.
Wer kann einen Antrag stellen?
Alle Bürgerinnen und Bürger, die ihren Wohnsitz auf dem Gebiet des Bistums Limburg haben.
Wann wird ein Antrag bewilligt?
Die Bewilligung eines Antrags ist abhängig vom Bruttoeinkommen des Haushalts und der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. Es ist daher schwierig, Aussagen ohne diese Informationen zu machen.
Aber: Die Einkommensgrenzen liegen höher als bei der Beantragung staatlicher Unterstützung.
Welche Unterlagen brauchen Sie, um einen Antrag zu stellen?
- Einen Einkommensnachweis/Einkommensnachweise über alle Einkünfte eines Haushalts
- Meldebescheinigung, die alle im Haushalt lebenden Personen aufführt
- Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation (Personalausweis, Pass oder Führerschein)
Kontaktaufnahme und Terminvergabe
Ausschließlich über energiehilfe@caritas-wirt.de